Besamung

Besamung
Be|sa|mung 〈f. 20
1. das Besamen
2. 〈oft fälschl. für〉 Befruchtung

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Be|sa|mung, die; -, -en:
das Besamen; das Besamenlassen.

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I
Besamung,
 
bei Mensch und Tier im engeren Sinn das Eindringen der Samenzelle oder Teile derselben in die Eizelle (Imprägnation), was in der Regel durch Kernverschmelzung zur Befruchtung führt; im weiteren Sinn das Eindringen von Samenflüssigkeit in die weiblichen Geschlechtsorgane. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der äußeren und inneren Besamung, die dann zu einer äußeren beziehungsweise inneren Befruchtung führt. Bei der äußeren Besamung, z. B. bei Fröschen und Fischen, werden die Geschlechtsprodukte nach außen abgegeben. Da die Geschlechtszellen meist nur eine begrenzte Lebensdauer besitzen, ist eine Synchronisierung der Entleerung bei den männlichen und weiblichen Tieren erforderlich. Diese erfolgt durch spezielle, oft hormonell gesteuerte Verhaltensweisen, z. B. durch Paarungsspiele. Bei der inneren Besamung verbleiben die Eier im Muttertier und werden dort befruchtet. Die Samenzellen werden in der Regel mithilfe von Begattungsorganen in die weiblichen Geschlechtsorgane eingeführt und gelangen meist aktiv über den weiblichen Geschlechtstrakt zu den Eiern. Bei den Säugetieren (einschließlich Mensch) müssen die Samenzellen von der Vagina über die Gebärmutter bis in den Eileiter vordringen, um dort auf die Eizelle zu treffen. Die Eigenaktivitäten der Samenzellen werden hierbei durch Kontraktionswellen, die über die Muskulatur des weiblichen Genitaltraktes erfolgen, unterstützt. Die Wanderungsgeschwindigkeit wird stark von der Zusammensetzung des Vaginal- und Zervikalschleims beeinflusst. Nur aktive Spermien können die mechanischen Barrieren zwischen Gebärmutterhals und Gebärmutter und am Eingang zum Eileiter überwinden. Dadurch findet eine fortlaufende Dezimierung und qualitative Auslese statt. - Neben der natürlichen Besamung kennt man die künstliche Besamung.
II
Besamung
 
(Insemination), das Zusammenbringen von Spermien mit einer oder mehreren Eizellen (fälschlicherweise oft als »künstliche Befruchtung« bezeichnet). Dagegen wird der Begriff selten für den natürlichen Weg der Begattung beim Geschlechtsverkehr gebraucht.
 
Bei der In-vivo-Insemination (von lateinisch vivus lebendig, lebend) wird durch Masturbation (Selbstbefriedigung) gewonnenes Sperma mittels einer Kanüle oder Spritze in die Scheide, Gebärmutter oder sogar in die Eileiter der Frau eingeführt, wenn z. B. normaler Geschlechtsverkehr nicht möglich ist (z. B. bei Impotenz des Mannes) oder wenn er nicht gewollt wird. Beim Gametentransfer (Gameten sind die Keimzellen) werden Eizellen und Spermien zusammen mit einer Kanüle in den Eileiter gebracht, nachdem die Eizellen (nach hormoneller Vorbehandlung der Frau) abgesaugt und mit Sperma vermischt worden sind.
 
Geschieht das Zusammenbringen der Keimzellen außerhalb des weiblichen Körpers, so ist das eine In-vitro-Fertilisation (von lateinisch vitrum das Glas; Abkürzung IVF), auch extrakorporale Befruchtung genannt. Hierfür gibt es verschiedene Indikationen (z. B. Eileiterverschluss, zu geringe Spermienzahl beim Mann u. a.). Für die IVF muss das Sperma zuvor in besonderer Weise behandelt (»gewaschen«) werden, da die Spermien natürlicherweise erst in der Gebärmutter und im Eileiter durch verschiedene biochemische Vorgänge voll befruchtungsfähig werden. Nach erfolgter Befruchtung meist mehrerer der Frau entnommener Eizellen (nach einer hormonellen Vorbehandlung), z. B. in einer gläsernen Petrischale, werden nach einigen Teilungsstadien (meist nach 3 bis 4 Tagen im Brutschrank) ein bis mehrere Embryonen im Stadium der Blastozyste in die Gebärmutter eingepflanzt. (Siehe auch: Retortenbaby).
 
Manche Religionen, so die katholische Kirche, missbilligen diese Verfahren wegen des Eingriffs in die natürlichen Vorgänge. Ethische und juristische Bedenken bestehen bei uns nicht bei der homologen Insemination zwischen miteinander Verheirateten, jedoch bei der heterologen Insemination (wenn die Beteiligten nicht miteinander verheiratet sind). In Deutschland verboten sind die Eispende (die verwendeten Eizellen stammen dann von einer anderen Frau) und der Embryo(nen)transfer, bei dem die Embryonen in die Gebärmutter einer anderen Frau eingespült werden, die dann das Kind austrägt (Leihmutter).

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Be|sa|mung, die; -, -en: das Besamen, Besamenlassen: Künstliche B. einer Elefantenkuh in Basel (NZZ 27. 8. 83, 7).

Universal-Lexikon. 2012.

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